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Wir unterrichten das Fach Deutsch mehrfach wöchtentlich und bieten unseren Schülerinnen und Schülern Schriftsprache immer wieder an. Manche Schülerinnen und Schüler schaffen es in ihrer Schulzeit, fremde Texte lesen zu können. Andere lernen, Ganzwörter zu lesen, oder einzelne Silben zu synthetisieren. Wieder andere lernen Grapheme, Phoneme zuzuordnen und damit Anlaute zu lesen. Wir haben aber auch Schülerinnen und Schüler, die finden in der gesamten Schulzeit keinen Weg zur Schriftsprache.


Schülerinnen und Schüler der Förderschule Geistige Entwicklung machen keinen qualifizierten Schulabschluss. Sie verlassen nach Ende der Schulpflicht die Schule mit einem Abgangszeugnis.


Sollte zu Beginn der Schulpflicht ein sonderpädagogischer Förderbedarf Geistige Entwicklung von Ihnen, der Schulärztin oder der Schulleitung der zuständigen Schule vermutet werden, wird ein "Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes" eingeleitet. Sonderpädagogen und Grundschulkollegen lernen das Kind kennen, sprechen mit Ihnen, ggf. den Kollegen in der Frühförderung und testen ggf. das Kind. Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf Geistige Entwicklung detailliert festgestellt, wird Ihnen das von den GutachterInnen erläutert.


Nein!
Im Rahmen eines "dualen" Bildungssystems der sonderpädagogischen Förderung, ist die Förderschule Geistige Entwicklung eine Angebotsschule.
Sie ist ein föderschulisches Bildungsangebot mit
gebündelten multiprofessionellen Kompetenzen,
Strukturen, die auf die Bedürfnisse von Kindern mit einer Geistigen Entwicklung zugeschnitten sind
und differnzierten, individuellen Lernangeboten, die als ganzheitlich verstandenes Bildungsangebot konzipiert sind.

Für Informationen über andere (integrative) Förderorte für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Bonn schauen Sie unter: www.bonn.de/bildungsberater (Teil 1)

 
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